Grundsatz des Tierschutzgesetzes: „Niemand darf einem Tier ohne Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen (§1 S. 2 TierSchG)
Das Tierschutzgesetz in Deutschland ist als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen (§1 Satz 1 TierSchG). Darauf verpflichten sich alle Einsteller, Pferdebesitzer, Vereinsmitglieder, Gäste und Nutzer der gesamten Reitanlage.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) setzt als übergeordnete Ziele des Reitsports Tierschutz, Chancengleichheit und Unfallverhütung. Dazu hat sie Regeln als Bestandteil der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) erlassen, die insbesondere Turnierreiter und –fahrer, Voltigierer und alle anderen Pferdefreunde auf unserer Anlage akzeptieren und danach handeln.
Download der Betriebsordnung