Die Reitanlage FRÖHNERHOF bietet eine optimale Unterbringung und Versorgung von ca. 100 Pferden mit artgerechter Haltung.
Darunter befinden sich große Paddock-Aktivboxen für 66 Pferde, 11 große Aussenboxen, ein Schulpferdestall mit Funktionsbereich für 6 Schulpferde, alle mit Heuraufen und Kraftfutterautomaten ausgestattet, und eine Offenstallanlage für bis zu 30 weitere Pferde, sowie 5 Gastboxen.
BETRIEBSORDNUNG
Grundsatz des Tierschutzgesetzes: „Niemand darf einem Tier ohne Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen (§1 S. 2 TierSchG)
Das Tierschutzgesetz in Deutschland ist als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen (§1 Satz 1 TierSchG). Darauf verpflichten sich alle Einsteller, Pferdebesitzer, Vereinsmitglieder, Gäste und Nutzer der gesamten Reitanlage.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) setzt als übergeordnete Ziele des Reitsports Tierschutz, Chancengleichheit und Unfallverhütung. Dazu hat sie Regeln als Bestandteil der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) erlassen, die insbesondere Turnierreiter und –fahrer, Voltigierer und alle anderen Pferdefreunde auf unserer Anlage akzeptieren und danach handeln.
Download der Betriebsordnung
HOFANLAGE
Reitanlage FRÖHNERHOF 2017